AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Willkommen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Leistungen, Vertragsbedingungen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Hugener Pest Control GmbH
Sangiweg 18
855 Müllheim
+41 79 267 82 24
Leistungen:
Hugener Pest Control GmbH bietet folgende Dienstleistungen an:
- Schädlingsbekämpfung
- Inspektion und Analyse des Befalls
- Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen
- Nachsorge und Präventionsberatung
- Ozon Behandlung
- Vogelabwehr
- Schimmel Bekämpfung
- Milben Bekämpfung
- Räumungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Schädlingsbekämpfung der Firma Hugener Pest Control GmbH
Abschnitt | Nummer | Beschreibung |
---|---|---|
Allgemeine Geschäftsbedingungen | 1.1 | Gültig für alle Aufträge in der jeweils aktuellen Fassung gemäß Homepage; insbesondere OR Art. 394 ff. |
Allgemeine Geschäftsbedingungen | 1.2 | Bei Schädlingsbekämpfungs-Abonnements gelten diese Bedingungen, sofern keine abweichenden besonderen Abonnementsbedingungen bestehen. |
Allgemeine Geschäftsbedingungen | 1.3 | Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Geltung. |
Offerten und Inspektion | 2.1 | Offerten sind kostenlos; gewöhnliche Offerten gelten als „Offerte“ und sind 2 Monate gültig. |
Offerten und Inspektion | 2.2 | Standardofferte: kostenlose Pauschalofferte; auf Wunsch detaillierte Offerte CHF 100.-, ggf. nachträgliche Ergänzungen. |
Offerten und Inspektion | 2.3 | Abrechnung kann bis zu 10% über der Offerte liegen, sofern nichts Abweichendes vermerkt ist. |
Offerten und Inspektion | 2.4 | Vor-Ort-Inspektion durch Fachperson ist kostenpflichtig. |
Offerten und Inspektion | 2.5 | In der Offerte enthaltene „wichtige Informationen“ sind vom Kunden zu beachten; Folgen bei Nichtbeachtung liegen nicht bei der Firma. |
Zustandekommen des Auftrags | 3.1 | Auftrag kommt durch schriftliche / Mündliche Bestätigung oder durch Kundennahme des Arbeitsbeginns zustande. |
Zustandekommen des Auftrags | 3.2 | Bei ungenauen oder erweiterten Angaben durch den Kunden kann der Preis entsprechend dem Mehraufwand erhöht werden. |
Zustandekommen des Auftrags | 3.3 | Kunde kann Auftrag jederzeit widerrufen; bis Eintreffen des Widerrufs sind erbrachte Dienstleistungen zu bezahlen. |
Zustandekommen des Auftrags | 3.4 | Abrechnung nach Zeitaufwand, soweit nicht anders vermerkt. |
Zustandekommen des Auftrags | 3.5 | Stundensätze: CHF 160.00. Nacht-/Sonn- und Feiertagszuschläge 50-100%. |
Zustandekommen des Auftrags | 3.6 | Fahrwege zum Kunden gehören zur Arbeitszeit und werden zum regulären Stundensatz verrechnet. |
Zustandekommen des Auftrags | 3.7 | Schädlingsbekämpfungsmaterialien separat in der Offerte oder im Stundensatz; Freilegen von Befallsstellen und Rückbau zuzüglich Materialkosten. |
Zustandekommen des Auftrags | 3.8 | Fahrzeugpauschale: CHF 85.95 Exkl. MWST |
Zustandekommen des Auftrags | 3.9 | Nichtzahlung kann Sistierung der Arbeiten rechtfertigen. |
Zustandekommen des Auftrags | 4.0 | MwSt. hinzu; Rechnungen innerhalb 20 Tagen zahlbar; 1. Mahngebühr CHF 5. 2. Mahngebühr CHF 10. |
Leistungserbringung | 5.1 | Leistungen mit gebotener Sorgfalt nach anerkannten Methoden; konkreter Termin in Absprache; Erfolg kann nicht garantiert werden (unabhängig von Befallsstadium, Räumlichkeiten, Witterung). |
Leistungserbringung | 5.2 | Kunde muss alle relevanten Informationen bereitstellen und Anweisungen befolgen; Räume zugänglich halten. Verletzt der Kunde Verpflichtungen, kann der Auftrag zurücktreten oder Mehraufwand berechnet werden. |
Leistungserbringung | 5.3 | Kunde hält Tiere fern; Wirkung auf Pflanzen nicht garantiert; Benutzungssperren sind schriftlich mitgeteilt einzuhalten. |
Leistungserbringung | 5.4 | Reinigungsarbeiten nur soweit ausdrücklich vereinbart; Grobreinigung von Montagesstellen in Inhalten enthalten; De-/Remontagen an Bauteilen müssen vom Kunden organisiert werden. |
Leistungserbringung | 5.5 | Nicht eingehaltene Termine Bei nicht eingehaltenen Terminen wird dem Kunden ein Pauschalbetrag von CHF 100.00 (exklusive Mehrwertsteuer) in Rechnung gestellt. |
Spezielle Bedingungen Bei Nager | 6.1 | Zwei Etappen: Vergrämung durch Geruchs-/Geschmacksstoffe; Abdichtung von Eingangsstellen. |
Spezielle Bedingungen | Wichtige Informationen | In der Offerte enthaltene „wichtige Informationen“ sind vom Kunden zu beachten; Folgen von Nichtbeachtung tragen Kunden selbst. |
Spezielle Bedingungen | Durchführung | Nur bei geeigneter Witterung (kein Regen, Taubewölk, Nebel, Frost, Schnee); keine feste Terminbindung. |
Spezielle Bedingungen | Garantie | Keine Garantie |
Nachbehandlung / Zweite Durchführung | 7.1 Hinweis zur Schädlingsbekämpfung | Nachbehandlung / Zweite Durchführung Die Bekämpfung von Wespennestern erfolgt nach bestem Wissen und unter Einsatz geeigneter Mittel gemäß dem aktuellen Stand der Technik. Bei Nestern in schwer zugänglichen Bereichen (z. B. Hohlräumen, Dachstühlen, Mauerwerken) kann eine vollständige Beseitigung mit einem einmaligen Einsatz unter Umständen nicht garantiert werden. Eine zweite oder weitere Durchführung der Bekämpfungsmaßnahme stellt eine separate Dienstleistung dar und ist nicht im Preis des Ersteinsatzes enthalten. Sollte ein weiterer Einsatz erforderlich sein – etwa bei fortbestehender Aktivität des Nestes –, wird dieser gesondert berechnet. Die Höhe der Kosten wird vor Durchführung transparent mitgeteilt. |
Spezielle Bedingungen | 7.1 Hinweis zur Schädlingsbekämpfung | Bitte beachten Sie, dass wir für die Behandlung gegen Insekten und Nager keine Garantie übernehmen können. In vielen Fällen sind mehrere Behandlungen notwendig, um einen nachhaltigen Erfolg zu erzielen. Der Verlauf hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Befallsgrad, der Umgebung und dem Verhalten der Schädlinge ab. Wir setzen alles daran, den Befall so effizient wie möglich zu bekämpfen und beraten Sie gerne zu den weiteren notwendigen Maßnahmen. |
Zusatz Regelung
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen Hugener Pest Control GmbH und dem Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Schädlingsbekämpfung abgeschlossen werden.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von Hugener Pest Control GmbH annimmt. Dies kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
3. Leistungen
Hugener Pest Control GmbH bietet folgende Dienstleistungen an:
- Schädlingsbekämpfung
- Inspektion und Analyse des Befalls
- Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen
- Nachsorge und Präventionsberatung
- Schimmel Bekämpfung
- Milben Bekämpfung
- Räumungen
5. Haftungsausschluss für Sachbeschädigung nach Spürhundeinsatz
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass während des Einsatzes von Spürhunden, sei es zur Personensuche, Objektsuche oder aus anderen Gründen, keine Haftung für etwaige Sachbeschädigungen übernommen wird, die durch das Verhalten des Spürhundes entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden an Mobiliar, Inventar, Fahrzeugen, Gebäuden oder sonstigen Gegenständen, die im Zuge des Einsatzes beschädigt werden könnten.
Der Einsatz von Spürhunden erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Spürhundführer alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen trifft, um Schäden zu minimieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Hunde in ihrer Handlungsweise nicht immer vollständig kontrollierbar sind und bestimmte Sachbeschädigungen unter Umständen nicht ausgeschlossen werden können.
Der Auftraggeber bestätigt, dass er über dieses Risiko informiert wurde und übernimmt die volle Verantwortung für die Entschädigung etwaiger Schäden, die durch den Einsatz des Spürhundes entstehen.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, Hugener Pest Control GmbH alle notwendigen Informationen über den Befall zur Verfügung zu stellen und Zugang zu den betroffenen Räumlichkeiten zu gewähren.
7. Haftung
Hugener Pest Control GmbH haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung auf den typischer weise vorherseh baren Schaden begrenzt.
8. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Schweiz. Gerichtsstand ist Frauenfeld TG .
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