Hugener Pest Control – AGB Schädlingsbekämpfung
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Willkommen

Willkommen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Leistungen, Vertragsbedingungen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

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Adresse

Hugener Pest Control GmbH

Sangiweg 18, 855 Müllheim
+41 79 267 82 24
info@hugener-pestcontrol.ch

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Leistungen

Unsere Leistungen

  • Schädlingsbekämpfung
  • Inspektion und Analyse des Befalls
  • Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen
  • Nachsorge und Präventionsberatung
  • Ozon Behandlung
  • Vogelabwehr
  • Schimmel Bekämpfung
  • Milben Bekämpfung
  • Räumungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Gültig für alle Aufträge in der jeweils aktuellen Fassung gemäß Homepage; insbesondere OR Art. 394 ff.

1.2 Bei Schädlingsbekämpfungs-Abonnements gelten diese Bedingungen, sofern keine abweichenden besonderen Abonnementsbedingungen bestehen.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Geltung.

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Offerten & Inspektion

2. Offerten & Inspektion

2.1 Offerten sind kostenlos; gewöhnliche Offerten gelten als „Offerte“ und sind 2 Monate gültig.

2.2 Standardofferte: kostenlose Pauschalofferte; auf Wunsch detaillierte Offerte CHF 100.-, ggf. nachträgliche Ergänzungen.

2.3 Abrechnung kann bis zu 10% über der Offerte liegen, sofern nichts Abweichendes vermerkt ist.

2.4 Vor-Ort-Inspektion durch Fachperson ist kostenpflichtig.

2.5 In der Offerte enthaltene „wichtige Informationen“ sind vom Kunden zu beachten; Folgen bei Nichtbeachtung liegen nicht bei der Firma.

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Zustandekommen des Auftrags

3. Zustandekommen des Auftrags

3.1 Auftrag kommt durch schriftliche / mündliche Bestätigung oder durch Kundennahme des Arbeitsbeginns zustande.

3.2 Bei ungenauen oder erweiterten Angaben durch den Kunden kann der Preis entsprechend dem Mehraufwand erhöht werden.

3.3 Kunde kann Auftrag jederzeit widerrufen; bis Eintreffen des Widerrufs sind erbrachte Dienstleistungen zu bezahlen.

3.4 Abrechnung nach Zeitaufwand, soweit nicht anders vermerkt.

3.5 Stundensätze: CHF 160.00. Nacht-/Sonn- und Feiertagszuschläge 50-100%.

3.6 Fahrwege zum Kunden gehören zur Arbeitszeit und werden zum regulären Stundensatz verrechnet.

3.7 Schädlingsbekämpfungsmaterialien separat in der Offerte oder im Stundensatz; Freilegen von Befallsstellen und Rückbau zuzüglich Materialkosten.

3.8 Fahrzeugpauschale: CHF 85.95 Exkl. MWST

3.9 Nichtzahlung kann Sistierung der Arbeiten rechtfertigen.

4.0 MwSt. hinzu; Rechnungen innerhalb 20 Tagen zahlbar; 1. Mahngebühr CHF 5. 2. Mahngebühr CHF 10.

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Leistungserbringung

5. Leistungserbringung

5.1 Leistungen mit gebotener Sorgfalt nach anerkannten Methoden; konkreter Termin in Absprache; Erfolg kann nicht garantiert werden.

5.2 Kunde muss alle relevanten Informationen bereitstellen und Anweisungen befolgen; Räume zugänglich halten. Verletzungen können Mehraufwand nach sich ziehen.

5.3 Kunde hält Tiere fern; Wirkung auf Pflanzen nicht garantiert; Benutzungssperren sind schriftlich mitgeteilt einzuhalten.

5.4 Reinigungsarbeiten nur soweit vereinbart; Grobreinigung von Montagesstellen enthalten; De-/Remontagen an Bauteilen durch Kunde.

5.5 Nicht eingehaltene Termine: Pauschalbetrag von CHF 100.00 (exkl. MWST) bei Nichteinhaltung.

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Spezielle Bedingungen Nager

6. Spezielle Bedingungen Nager

6.1 Zwei Etappen: Vergrämung durch Geruchs-/Geschmacksstoffe; Abdichtung von Eingangsstellen.

6.2 In der Offerte enthaltene „wichtige Informationen“ sind vom Kunden zu beachten; Folgen von Nichtbeachtung tragen Kunden selbst.

6.3 Nur bei geeigneter Witterung (kein Regen, Taubewölk, Nebel, Frost, Schnee); keine feste Terminbindung.

6.4 Keine Garantie.

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Nachbehandlung / Hinweis

7. Nachbehandlung / Zweite Durchführung

7.1 Wespennester werden nach bestem Wissen entfernt. Bei schwer zugänglichen Bereichen kann vollständige Beseitigung nicht garantiert werden. Zweite Durchführung wird separat berechnet.

7.2 Behandlung gegen Insekten und Nager erfolgt ohne Garantie; mehrere Behandlungen können notwendig sein. Verlauf abhängig von Befallsgrad, Umgebung und Schädlingen.

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Haftung

8. Haftung

8.1 Keine Haftung für Folgeschäden, z.B. Produktionsausfall, Ernteverlust oder Folgeschäden durch Unachtsamkeit.

8.2 Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung haften wir nach gesetzlicher Regelung; sonstige Haftung ausgeschlossen.

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Zahlungen

9. Zahlungen

9.1 Rechnungen innerhalb 20 Tagen zahlbar; Skonto nur, wenn ausdrücklich vereinbart.

9.2 Mahngebühren: 1. Mahnung CHF 5.-, 2. Mahnung CHF 10.-; Verzugszinsen 5% p.a. über Bankrate

Schlussbestimmungen

10. Schlussbestimmungen

10.1 Gerichtsstand: Frauenfeld, Schweiz, sofern nicht anders vereinbart.

10.2 Es gilt Schweizer Recht.

10.3 Sollte eine Bestimmung ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

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