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1. Geltungsbereich & Vertragsgrundlagen
1.1 Geltung: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Inspektionen, Ausführungen und Beratungen der Hugener Pest Control GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“).
1.2 Rechtsgrundlage: Das Vertragsverhältnis untersteht vollumfänglich dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR), insbesondere den Bestimmungen über den Einfachen Auftrag (Art. 394 ff. OR) sowie den Werkvertrag (Art. 363 ff. OR).
1.3 Ausschluss fremder AGB: Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, ausser der Auftragnehmer hat ihnen schriftlich zugestimmt.
2. Transparente Preisstruktur & Sätze
Abrechnungen erfolgen nach Aufwand gemäss den nachstehenden Artikelsätzen. Alle Preise verstehen sich rein netto exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (MWST):
| Artikel-Nr. & Beschreibung | Ansatz (exkl. MWST) |
|---|---|
| A-00286 Fachmann VSS/VFB-S Schädlingsbekämpfung | CHF 2.55 / Min. |
| A-00286 Notfall 50% Zuschlag Fachmann VSS/VFB-S Schädlingsbekämpfung | CHF 3.80 / Min. |
| A-00287 Fahrzeit | CHF 1.35 / Min. |
| A-00288 Administration | CHF 40.50 / Pauschal |
| A-00289 Logistik: Anfahrt, Treibstoff und Arbeitsvorbereitung (AVOR). Sicherheit: Bereitstellung von Schutzausrüstung (PSA) und Materialpflege. Umwelt: Fachgerechte Entsorgung von Giftstoffen und belastetem Material. | CHF 86.95 / Einsatz |
3. Notfall- & Pikettpauschale
Für Soforteinsätze, Dringlichkeitseinsätze am selben Tag sowie Einsätze ausserhalb der regulären Arbeitszeiten (Abendstunden, Wochenende oder Feiertage) wird eine Pikett- & Notfallpauschale von CHF 150.00 exkl. MWST erhoben. Die Arbeitszeit wird in diesen Fällen mit dem Notfallzuschlag (Artikel A-00286 mit CHF 3.80 / Min. exkl. MWST) abgerechnet.
4. Telefonische Fachberatung
Telefonische Fachberatungen, Befallsanalysen, technische Auskünfte sowie administrativer Aufwand werden transparent mit CHF 1.35 / Min. exkl. MWST (entspricht Artikel A-00287) in Rechnung gestellt.
5. Ausschluss von Garantie & Biologischer Vorbehalt
5.1 Insekten & Nager als Lebewesen: Insekten, Nager und sonstige Schädlinge sind Lebewesen. Da der Erfolg einer Massnahme von Umgebungseinflüssen, Witterung, Hygiene, Gebäudesubstanz und der Mitwirkung des Kunden abhängt, wird keine Garantie für einen dauerhaften oder vollständigen Befallsausschluss übernommen.
5.2 Marder- & Siebenschläfer-Vergrämung: Die Marderabwehr erfolgt witterungsabhängig (möglich bei trockenen Bedingungen ohne starkem Frost, Regen oder Nebel). Sofern Mittel verwendet werden, für die der Hersteller eine Schutzdauer von bis zu 5 Jahren angibt, bezieht sich dies rein auf die Materialeigenschaften. Seitens der Hugener Pest Control GmbH wird keine Garantie für das Ausbleiben der Tiere übernommen, da Wildtiere unvorhersehbar reagieren. Nicht verantwortlich sind wir für die Prüfung des Zustands von bauseitigen Elementen (wie morsches Holz oder verdeckte Marder-Eingänge).
5.3 Nachbehandlungen: Erforderliche Nachkontrollen oder wiederholte Wirkstoffanwendungen werden regulär nach Aufwand gemäss Preisliste berechnet.
6. Spezielle Bedingungen für Wärmebehandlungen (Wärmeentwesungen)
6.1 Temperaturen & Inventar: Die Wärmeentwesung führt zu Raumluft-Temperaturen von 60 °C oder mehr. Der Kunde ist selbst für die vorherige Entfernung von hitzeempfindlichen Lagergütern und Inventar verantwortlich; für solche Schäden wird jegliche Haftung abgelehnt.
6.2 Nutzung nach Behandlung: Nach Ende der Entwesung sind Räume zwar betretbar, die vollständige Nutzung ist jedoch wegen der Wärmespeicherung in Wand- und Bodenstrukturen oft erst nach 24 Stunden uneingeschränkt gewährleistet.
6.3 Technik & Strom: Unsere Thermo-Geräte entsprechen dem neuesten Stand der Technik. Der Kunde darf die Geräte weder bedienen noch umplatzieren und muss eine unterbruchsfreie, ausreichende Stromversorgung während der gesamten Behandlungsdauer sicherstellen.
7. Haftung & Haftungsausschluss (Art. 100 OR)
7.1 Haftungsbeschränkung: Die Hugener Pest Control GmbH haftet nur für Schäden, die nachweislich durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen ihres Fachpersonals verursacht wurden.
7.2 Haftungsausschluss: Gemäss Art. 100 OR wird jegliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden, Mietausfälle oder Ertragsausfälle vollumfänglich ausgeschlossen.
7.3 Sicherheits- & Lüftungszeiten: Für Schäden, die durch Nichtbeachtung von Sicherheits-, Lüftungs- oder Betretungsverboten durch den Auftraggeber entstehen, wird jede Haftung abgelehnt.
8. Mitwirkungspflichten & Arbeitsbehinderungen durch den Kunden
8.1 Zugang & Sicherheit: Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mitarbeitern schadfreien und ungehinderten Zugang zu den Befallsstellen zu gewähren. Zudem müssen Anweisungen bezüglich Sicherheitsfristen, Raumlüftung und dem Fernhalten von Kindern und Haustieren strikt befolgt werden.
8.2 Arbeitsbehinderung (Zutreten / Fehlende Speditivität): Wird der Fachmann vor Ort vom Kunden oder durch dessen Umstände behindert (z. B. durch nicht freigeräumte Bereiche, mangelnde Mitwirkung oder Blockieren/Zutreten während der Arbeit), so dass nicht speditiv und zielgerichtet gearbeitet werden kann, wird dieser dadurch entstehende Mehraufwand dem Kunden zu 100 % nach Aufwand gemäss den geltenden Stundensätzen in Rechnung gestellt.
9. Terminabsagen & Ausfallentschädigung
Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Bei verspäteter Absage oder fehlendem Zutritt vor Ort wird die Logistikpauschale (A-00289) zuzüglich der angefallenen Fahrzeit (A-00287) in Rechnung gestellt.
10. Zahlungsbedingungen & Verzug
10.1 Zahlungsziel: Rechnungen sind rein netto ohne Abzüge innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
10.2 Verzug: Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % p. a. verrechnet. Für Mahnungen wird ein Bearbeitungsaufwand von CHF 20.00 erhoben.
11. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Ausschliesslich Schweizerisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers in Frauenfeld (TG), Schweiz.